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21/06 WertpapierrechtNorm
WAG 1997 §20 Abs1 Z3;Rechtssatz
Wie sich aus der in § 20 Abs 1 Z 3 WAG gebrauchten Formulierung "die für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erforderlichen ... Erfahrungen" ergibt, ist zu verlangen, dass diese Berufserfahrung im Umfang der beantragten konzessionsgegenständlichen Geschäfte gesammelt wurde. Im Hinblick auf die dynamische Entwicklung des Wertpapiermarktes ist zu verlangen, dass die vom vorgesehenen Geschäftsleiter gesammelten praktischen Erfahrungen aus einer gleichermaßen rezenten wie nachhaltig ausgeübten beruflichen Tätigkeit resultieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000170135.X03Im RIS seit
26.07.2001