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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/17/0039Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/07/0160 E 11. Dezember 1990 RS 2Stammrechtssatz
Läßt eine Beschwerde schon dem Inhalt nach erkennen, daß die behauptete Rechtswidrigkeit nicht vorliegt, so ist sie - ohne daß es eines Mängelbehebungsauftrages bedarf - gemäß § 35 Abs 1 VwGG ohne weiteres Verfahren als unbegründet abzuweisen.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001170038.X02Im RIS seit
31.10.2001