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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BauO OÖ 1994 §19 idF 1998/70;Rechtssatz
Der von Neuhofer in Oö Baurecht 2000, S 119, Anm 9, vertretenen Lehrmeinung vermag sich der VwGH nicht anzuschließen, zumal dieser Autor seine Rechtsansicht ausschließlich mit der Rechtsprechung des VwGH zur Zeitbezogenheit des Abgabentatbestandes begründet, ohne sich in diesem Zusammenhang überhaupt mit der abweichenden Übergangsbestimmung des Art II Abs 5 der OÖ BauONov 1998 auseinander zu setzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000170260.X03Im RIS seit
31.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009