RS Vwgh 2001/3/20 2000/11/0321

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Veröffentlicht am 20.03.2001
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Index

68/02 Sonstiges Sozialrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

BBG 1990 §42 Abs1;
BBG 1990 §45 Abs2;
StVO 1960 §29b;

Rechtssatz

§ 29b StVO 1960 ist für die von der Behörde zu treffende Entscheidung über die beantragte zusätzliche Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung" in einen Behindertenpass nicht maßgebend (Hinweis E vom 12. Mai 1998, Zl. 96/08/0325).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000110321.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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