RS Vwgh 2001/3/20 99/11/0074

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Veröffentlicht am 20.03.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §3 Abs1 Z2;
FSG 1997 §7 Abs2;
FSG 1997 §7 Abs4 Z5;

Rechtssatz

Private und berufliche Umstände haben bei einer Entziehung der Lenkberechtigung aus Gründen des öffentlichen Interesses, ua. verkehrsunzuverlässige Lenker von der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, außer Betracht zu bleiben (vgl. das E vom 24. August 1999, 99/11/0166).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999110074.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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