RS Vwgh 2001/3/21 2000/12/0256

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Veröffentlicht am 21.03.2001
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs1;
GehG 1956 §20b Abs6 Z2;

Rechtssatz

Mit dem E vom 7. Mai 1985, 84/12/0186, VwSlg. 11762 A/1985, hat der VwGH zum einen klargestellt, dass nicht jede Wohnsitzverlegung (außerhalb der 20 km-Zone) eine Änderung des maßgebenden Sachverhaltes ist, zum anderen aber auch, dass den Gründen für die Wohnsitznahme (außerhalb der 20 km-Zone) bei einer ansonst rechtlich unerheblichen Wohnsitzverlegung für die Frage der Zulässigkeit einer Neubemessung Bedeutung zukommen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000120256.X03

Im RIS seit

05.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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