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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b Abs1;Rechtssatz
Mit dem E vom 7. Mai 1985, 84/12/0186, VwSlg. 11762 A/1985, hat der VwGH zum einen klargestellt, dass nicht jede Wohnsitzverlegung (außerhalb der 20 km-Zone) eine Änderung des maßgebenden Sachverhaltes ist, zum anderen aber auch, dass den Gründen für die Wohnsitznahme (außerhalb der 20 km-Zone) bei einer ansonst rechtlich unerheblichen Wohnsitzverlegung für die Frage der Zulässigkeit einer Neubemessung Bedeutung zukommen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000120256.X03Im RIS seit
05.06.2001