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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69;Rechtssatz
Für die Rechtmäßigkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens ist es ohne Belang, ob diese durch eine Weisung der Oberbehörde ausgelöst wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999100155.X03Im RIS seit
13.06.2001