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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Neben einer rechtskräftig bemessenen Verwendungsabgeltung (hier:
nach § 30a Abs 5 iVm Abs 1 Z 3 GehG 1956 in der Fassung vor dem Besoldungsreform-Gesetz 1994, in der Folge kurz als alte Fassung = aF bezeichnet) kommt ein im besoldungsrechtlichen Verfahren durchzusetzender Anspruch auf eine Verwendungszulage (hier: nach § 30a Abs 1 Z 3 GehG 1956 aF) für denselben Zeitraum aus demselben Anlass (hier: Ausübung einer Abteilungsleiterfunktion) nicht mehr in Betracht.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1994120316.X01Im RIS seit
02.07.2001