RS Vwgh 2001/3/21 94/12/0316

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.2001
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
GehG 1956 §30a Abs5;
VwGG §27 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Neben einer rechtskräftig bemessenen Verwendungsabgeltung (hier:

nach § 30a Abs 5 iVm Abs 1 Z 3 GehG 1956 in der Fassung vor dem Besoldungsreform-Gesetz 1994, in der Folge kurz als alte Fassung = aF bezeichnet) kommt ein im besoldungsrechtlichen Verfahren durchzusetzender Anspruch auf eine Verwendungszulage (hier: nach § 30a Abs 1 Z 3 GehG 1956 aF) für denselben Zeitraum aus demselben Anlass (hier: Ausübung einer Abteilungsleiterfunktion) nicht mehr in Betracht.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1994120316.X01

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten