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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Die Änderung der in § 20 Abs. 6 Z. 2 GehG 1956 genannten Gründe allein (ohne eine Wohnsitzverlegung) kann die objektiven Grenzen der Rechtskraft eines bescheidmäßig festgestellten Fahrtkostenanspruchs berühren (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000120256.X02Im RIS seit
05.06.2001