RS Vwgh 2001/3/21 2000/12/0256

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Veröffentlicht am 21.03.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
GehG 1956 §20b Abs1;
GehG 1956 §20b Abs6 Z1;
GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
GehG 1956 §20b Abs6;
GehG 1956 §20b Abs8;

Rechtssatz

Die Änderung der in § 20 Abs. 6 Z. 2 GehG 1956 genannten Gründe allein (ohne eine Wohnsitzverlegung) kann die objektiven Grenzen der Rechtskraft eines bescheidmäßig festgestellten Fahrtkostenanspruchs berühren (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000120256.X02

Im RIS seit

05.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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