RS Vwgh 2001/3/21 98/10/0376

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Veröffentlicht am 21.03.2001
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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
NatSchG Stmk 1976 §20 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Erlassung einer naturschutzbehördlichen Bewilligung handelt es sich - wie sich schon aus § 20 Abs 1 Stmk NatSchG 1976 ergibt - um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt (vgl das hg Erkenntnis vom 18. Oktober 1999, Zl 96/10/0186, und die dort zitierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998100376.X10

Im RIS seit

22.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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