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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Zum einen zielen die Anträge der Beamtin auf die Überprüfung der Bewertung der aus Anlass der Option in das neue PT - Schema mit Wirkung vom 1. Jänner 1990 erlangten besoldungsrechtlichen Stellung ab, d.h. mit anderen Worten auf die (erstmalige) bescheidmäßige (und damit letztlich durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts überprüfbare) Feststellung der Einstufung des Arbeitsplatzes aus Anlass der Option. Dieser Feststellungsanspruch unterliegt - anders als die sich daraus allenfalls für die Vergangenheit ergebenden Ansprüche auf geldwerte Leistungen - keiner Verjährung nach § 13b GehG 1956.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996120248.X03Im RIS seit
11.07.2001