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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Rechtsfrage, ob ein ausreichender Entschuldigungsgrund für ein eigenmächtiges Fernbleiben vom Dienst bestanden hat oder nicht, ist von der Dienstbehörde auf Grund eines ausreichend ermittelten Sachverhaltes zu beurteilen; zu diesem Zweck ist ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen verschiedene Beweise, insbesondere auch Beweise durch ärztliche Sachverständige (vgl. dazu § 52 Abs. 2 BDG 1979), zu erheben sind (Hinweis E 23.6.1993, 92/12/0197). Die Dienstunfähigkeit kann aber im Verfahren nach § 13 Abs. 3 Z 2 GehG 1956 nach der Lage des Falles auch durch andere Beweismittel (§ 46 AVG) als ärztliche Sachverständigengutachten geklärt werden (Hinweis E 27.3.1996, 94/12/0303).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweismittel Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverständiger ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996120050.X05Im RIS seit
22.02.2002