RS Vwgh 2001/3/21 2001/10/0039

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Veröffentlicht am 21.03.2001
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

SDG 1975 §10 Abs1 Z1;
SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lith;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/10/0050 E 31. Mai 1999 RS 3

Stammrechtssatz

Im Zusammenhang mit der Entziehung der Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger iSd § 10 Abs 1 Z 1 SDG kommt es allein auf das objektive Merkmal geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse an. Welche wirtschaftlichen Dispositionen zur Überschuldung bzw Zahlungsunfähigkeit führten, ist hingegen nicht entscheidend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001100039.X04

Im RIS seit

08.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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