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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MRK Art6 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/10/0011Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die vorliegende Beitragsangelegenheit, die die Beitragsleistung zur Versorgungseinrichtung einer Rechtsanwaltskammer betrifft, keinen Streit um zivile Rechte iSd Art 6 MRK darstellt (daher konnte - auch aus diesem Grund - von der Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung gemäß § 39 Abs 2 Z 6 VwGG Abstand genommen werden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001100010.X01Im RIS seit
26.07.2001