RS Vwgh 2001/3/22 97/03/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/02/0146 E 31. Oktober 1990 RS 4

Stammrechtssatz

Es ist auch im Rahmen der Manuduktionspflicht nicht Aufgabe der Behörde, inhaltliche Mängel von Parteieingaben aus der Welt zu schaffen (Hinweis E 20.12.1989, 89/03/0241).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997030082.X03

Im RIS seit

08.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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