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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / Begründung des AntragesRechtssatz
Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils
Abweisung der Berufung der antragstellenden Miteigentümergemeinschaft gegen Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Feststellung der gemeinschaftlichen Einkünfte für 1991 und 1992 bis 1994 nach §188
BAO.
Da die Antragsteller im Fall ihres Obsiegens Anspruch auf Rückerstattung der strittigen Abgabenbeträge haben, hätten sie darzulegen gehabt, warum deren (vorläufige) Entrichtung - auch im Hinblick auf die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen gemäß §212 BAO zu beantragen - in Anbetracht der jeweiligen konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse für sie einen unverhältnismäßigen Nachteil nach sich ziehen würde.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1548.2001Dokumentnummer
JFR_09988793_01B01548_01