RS Vwgh 2001/3/22 98/07/0129

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Veröffentlicht am 22.03.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §34 Abs1;

Rechtssatz

Nach dem Zweck des § 34 Abs. 1 WRG hat der Wasserbenutzungsberechtigte einen Anspruch darauf, dass bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Schutzgebiet bestimmt wird. Er ist befugt, einen entsprechenden Antrag zu stellen (Hinweis: E 29. Oktober 1998, 98/07/0111, 15001A/1998).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998070129.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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