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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1Rechtssatz
Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen nicht vollständiger Erfüllung des Verbesserungsauftrages zur Behebung von Formmängeln; fristgerechte Vorlage des ursprünglich fehlenden Vermögensbekenntnisses und des angefochtenen Bescheides, jedoch keine Angabe des Tages der Zustellung des angefochtenen Bescheides.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Mängelbehebung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1493.2001Dokumentnummer
JFR_09988793_01B01493_01