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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994 §41 Abs1 Z4;Rechtssatz
Das Schiffahrtsgesetz 1990, BGBl. Nr. 87/1989 in der Fassung BGBl. Nr. 429/1995 kennt eine dem § 41 Abs. 1 Z. 4 GewO 1994 vergleichbare Regelung über ein Fortbetriebsrecht des Masseverwalters nicht
- unabhängig von der Frage, inwiefern ein solches Fortbetriebsrecht eine Parteistellung und Beschwerdelegitimation im Verfahren über den Widerruf einer Konzession nach dem Schiffahrtsgesetz 1990 zu begründen vermöge (das Fortbetriebsrecht des Masseverwalters nach der GewO 1994 entsteht zusätzlich zur Gewerbeberechtigung des Gewerbeinhabers; Hinweis E 20.9.1994, 94/04/0039).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997030201.X02Im RIS seit
02.07.2001