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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §38;Rechtssatz
Die Behörde hat bei der Prüfung , ob eine Beschäftigung im Sinne des § 9 Abs. 2 AlVG angemessen entlohnt worden wäre, konkret festzustellen, welcher Art die vom Arbeitslosen zu erbringenden Arbeitsleistungen gewesen wären, welches Entgelt der entsprechende Kollektivvertrag dafür vorsah und welches Entgelt dem Arbeitslosen seitens des potenziellen Arbeitgebers angeboten wurde (Hinweis E vom 29. Juni 1993, Zl. 92/08/0053).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000190106.X02Im RIS seit
18.10.2001