RS Vwgh 2001/3/23 2000/19/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.2001
beobachten
merken

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs2;
AVRAG 1993 §2 Abs1;

Rechtssatz

Die bloß drohende Verzögerung der Ausstellung eines Dienstzettels oder - vertrages kann, selbst wenn man die Auffassung vertreten würde, dass damit dem Kriterium der Unverzüglichkeit gemäß § 2 Abs. 1 AVRAG 1993 nicht Genüge getan wäre, der Zumutbarkeit der Beschäftigungsaufnahme jedenfalls nicht entgegenstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000190106.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten