RS Vwgh 2001/3/23 2000/19/0106

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Veröffentlicht am 23.03.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AVG §37;

Rechtssatz

Wenn der Arbeitslose sich darauf berufen hat, nicht in der Lage zu sein, "die täglichen Kosten der Arbeitsaufnahme aufzubringen", also wenn der Arbeitslose etwa nicht einmal über die finanziellen Mittel zur Anreise zu seinem künftigen Arbeitsplatz verfügt hätte, hätte der Anwendung des Tatbestandes des § 10 Abs. 1 erster oder zweiter Fall AlVG entgegenstehen können. Der Arbeitslose hätte aber jedenfalls im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht Höhe und Zusammensetzung dieser Kosten ebenso darzulegen wie seine detaillierte Vermögens- und Einkommenssituation.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000190106.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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