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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Wenn der Arbeitslose sich darauf berufen hat, nicht in der Lage zu sein, "die täglichen Kosten der Arbeitsaufnahme aufzubringen", also wenn der Arbeitslose etwa nicht einmal über die finanziellen Mittel zur Anreise zu seinem künftigen Arbeitsplatz verfügt hätte, hätte der Anwendung des Tatbestandes des § 10 Abs. 1 erster oder zweiter Fall AlVG entgegenstehen können. Der Arbeitslose hätte aber jedenfalls im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht Höhe und Zusammensetzung dieser Kosten ebenso darzulegen wie seine detaillierte Vermögens- und Einkommenssituation.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000190106.X03Im RIS seit
18.10.2001