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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Auch für Langzeitarbeitslose ist die Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme nur zulässig, wenn ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind und die betreffende Maßnahme gerade diesen spezifischen Mängeln abhelfen könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000190091.X03Im RIS seit
11.02.2002Zuletzt aktualisiert am
20.11.2014