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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Aus der Verpflichtung des Arbeitslosen, ein auf die Teilnahme an einer Wiedereingliederungsmaßnahme ausgerichtetes aktives Handeln zu entfalten, kann jedenfalls nicht abgeleitet werden, dass sich dieser von sich aus initiativ in die Gestaltung der Wiedereingliederungsmaßnahme einzuschalten hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000190091.X04Im RIS seit
11.02.2002Zuletzt aktualisiert am
20.11.2014