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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §3 Abs1;Rechtssatz
Nach § 3 Abs 1 KommStG 1993 muss die Tätigkeit des Unternehmers nachhaltig sein, nicht die Tätigkeit des Dienstnehmers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996130018.X03Im RIS seit
19.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013