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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Beachte
Besprechung in:SWK 2001, S 677 - S 681;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/15/0177 E 23. November 2000 RS 3Stammrechtssatz
Wie der VwGH in den Erkenntnissen vom 27. April 2000, 99/15/0012, und vom 23. März 2000, 97/15/0009, zum Ausdruck gebracht hat, ist sowohl für Zeiträume vor Inkrafttreten der LiebhabereiV 1990 als auch für Zeiträume, in welchen die LiebhabereiV 1990 zur Anwendung kommt, die Liegenschaftsvermietung dann als Liebhaberei zu qualifizieren, wenn nach der konkret ausgeübten Art der Vermietung nicht innerhalb eines Zeitraumes von ca 20 Jahren ein Gesamtgewinn bzw Gesamt-Einnahmenüberschuss erzielbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130032.X02Im RIS seit
06.03.2002Zuletzt aktualisiert am
21.12.2010