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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs3;Rechtssatz
Wie der VwGH in seinem Beschluss vom 13. September 1994, 94/14/0126, 0127, ausgesprochen hat, betrifft der Antrag um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Abtretungsfrist des § 87 Abs 3 VerfGG die Rechtzeitigkeit der sukzessiv an den VwGH erhobenen Beschwerde, was zur Folge hat, dass ein solcher Wiedereinsetzungsantrag mangels Erledigung durch den VfGH auch als ein an den VwGH gerichteter Antrag zu behandeln und demgemäß vom VwGH zu erledigen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130041.X01Im RIS seit
19.07.2001