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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §147;Rechtssatz
Ob der Prüfer bereits im Rahmen der Betriebsprüfung "eine eventuelle Berichtigung der Vorsteuer" hätte durchführen müssen, ist für die Verfahrenswiederaufnahme ohne Belang. Abgesehen davon, dass einem Betriebsprüfungsbericht kein Bescheidcharakter zukommt, steht ein Verschulden des Finanzamtes an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 4 BAO nicht entgegen (Hinweis E 23.4.1998 95/15/0108; E 27.4.2000, 97/15/0207).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130026.X03Im RIS seit
19.07.2001