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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Eine Überschreitung des Widmungsmaßes nachts um 1 dB im allgemeinen Wohngebiet im Sinne des § 23 Abs 5 lit b Stmk ROG kann nicht als "besonderer Umstand" (Hinweis E 9.6.1994, 92/06/0246, BauSlg 122, oder auch E 30.5.1996, 95/06/0213) angesehen werden, der eine andere Beurteilung geboten erscheinen lässt.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000060051.X02Im RIS seit
13.06.2001Zuletzt aktualisiert am
09.10.2012