RS Vfgh 2001/12/12 B1061/98

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Veröffentlicht am 12.12.2001
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Index

97 Vergabewesen
97/01 Vergabewesen

Norm

B-VG Art18 Abs1
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
BundesvergabeG 1997 §9 Abs1
BundesvergabeG 1997 §16
BundesvergabeG 1997 §113 Abs3
EG Art234
Richtlinie 93/38/EWG (Sektorenrichtlinie) Art14
Richtlinie des Rates vom 25.02.92. 92/13/EWG, zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber in bestimmten Sektoren (zB Wasser) Energie. Verkehr, Art2

Leitsatz

Keine Anlaßfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Schwellenwertregelung im Bundesvergabegesetz; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte des Auftraggebers und keine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit durch teilweise Stattgabe der Nachprüfungsanträge eines übergangenen Bieters; ausreichende Determinierung des Begriffs "echte Chance" im Bundesvergabegesetz; keine verfassungswidrige Annahme des Vorliegens gleichartiger Lieferungen und regelmäßig wiederkehrender Aufträge

Rechtssatz

Keine Anlaßfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Schwellenwertregelung in §9 Abs1 BundesvergabeG 1997 mit E v 26.02.01, G43/00.

Das Bundesvergabeamt (BVA) hat seine Zuständigkeit zur Erlassung des in Teilen angefochtenen Bescheides bejaht. Die Nichtanwendung der geprüften und als verfassungswidrig qualifizierten Wortfolge in §9 Abs1 Z1 des BundesvergabeG 1997 hätte im vorliegenden Fall nichts an dieser Zuständigkeit und (im Hinblick auf die von der belangten Behörde konstatierten Rechtswidrigkeiten) am materiellen Prüfungsmaßstab geändert.

Keine verfassungswidrige Annahme des Vorliegens gleichartiger Lieferungen und regelmäßig wiederkehrender Aufträge iSd Art14 der Sektorenrichtlinie 93/38/EWG.

Selbst dann, wenn man annimmt, daß für Vergaben der in Rede stehenden Art die gemeinschaftsrechtlichen Vergabevorschriften nicht anzuwenden sind, steht nichts einer Erweiterung des Anwendungsbereichs bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches Recht entgegen.

Ausreichende Determinierung des dem Gemeinschaftsrecht entnommenen (Art2 Abs7 der Sektoren-Rechtsmittelrichtlinie 92/13/EWG) Begriffs "echte Chance" in §113 Abs3 BundesvergabeG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Determinierungsgebot, EU-Recht Richtlinie, Vergabewesen, VfGH / Anlaßfall, Rechtsbegriffe unbestimmte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B1061.1998

Dokumentnummer

JFR_09988788_98B01061_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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