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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus der Bestimmung des § 4 Abs. 2 Vlbg BauG 1972 ergibt sich kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht in Bezug auf die Frage der Tauglichkeit der Zufahrtsstraßen für den für das Bauvorhaben allenfalls erforderlichen Lastkraftwagenverkehr.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000060008.X02Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.07.2010