RS Vfgh 2001/12/13 B2075/99

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Veröffentlicht am 13.12.2001
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Index

10 Verfassungsrecht
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
StV Wien 1955 Art7 Z3
StVO 1960 §2 Abs1 Z15
StVO 1960 §20
StVO 1960 §53 Abs1 Z17a, Z17b
Verordnung der BH Völkermarkt vom 17.08.82 betr Straßenverkehrszeichen im Verlauf der St. Kanzianer Straße L 116 idF der Verordnung vom 30.09.92

Leitsatz

Abweisung der Beschwerde im Anlassfall nach Aufhebung der Ortstafelregelung im Volksgruppengesetz; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Bestrafung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet; kein subjektives Recht auf Anbringung von Hinweiszeichen in deutscher und slowenischer Sprache; keine Aufhebung der Verordnungsbestimmung über Hinweiszeichen im Verlauf der St. Kanzianer Straße hinsichtlich der Festlegung des Ortsgebietes als solches

Rechtssatz

Ein subjektives Recht auf Anbringung eines Hinweiszeichens iSd §53 Z17a und 17b StVO in deutscher und slowenischer Sprache gibt es nicht (VfSlg. 10.209/1984).

Der Verfassungsgerichtshof hat mit E v 13.12.01, G213/01, V62/01 ua, bloß die in §1 Abschnitt B) Punkt 1 der Verordnung der BH Völkermarkt vom 17.08.82 betr Straßenverkehrszeichen im Verlauf der St. Kanzianer Straße L 116 angeordneten (allein deutschsprachigen) Ortsbezeichnungen "St. Kanzian" und "St. Kanzian, Klopein" als gesetzwidrig aufgehoben, nicht aber auch den sonstigen Regelungsgehalt der in Prüfung gezogenen Verordnungsbestimmung, der zu Folge - somit auch mit Wirkung für den Anlassfall - das Ortsgebiet iSd §2 Abs1 Z15 iVm §20 StVO 1960 als solches festgelegt ist. Im Hinblick darauf ändert sich aber auch an der Strafbarkeit des dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Verhaltens nichts.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rechte subjektive öffentliche, Straßenpolizei, Straßenverkehrszeichen, VfGH / Anlaßfall, Volksgruppen, Minderheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B2075.1999

Dokumentnummer

JFR_09988787_99B02075_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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