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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Das einer "inländischen Fluchtalternative" innewohnende Zumutbarkeitskalkül setzt voraus, dass ein Asylwerber im in Frage kommenden Gebiet nicht in eine ausweglose Lage gerät. Dem entspricht die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, wonach auch wirtschaftliche Benachteiligungen dann asylrelevant sein können, wenn sie jegliche Existenzgrundlage entziehen (Hinweis E vom 8. September 1999, Zl. 98/01/0614 mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000200539.X02Im RIS seit
18.05.2001