RS Vwgh 2001/3/29 2000/20/0539

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Das einer "inländischen Fluchtalternative" innewohnende Zumutbarkeitskalkül setzt voraus, dass ein Asylwerber im in Frage kommenden Gebiet nicht in eine ausweglose Lage gerät. Dem entspricht die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, wonach auch wirtschaftliche Benachteiligungen dann asylrelevant sein können, wenn sie jegliche Existenzgrundlage entziehen (Hinweis E vom 8. September 1999, Zl. 98/01/0614 mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000200539.X02

Im RIS seit

18.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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