RS Vwgh 2001/3/30 2000/02/0175

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Dass bereits ein Rechtshilfeersuchen nach außen in Erscheinung getreten ist,ist durch die Eingangsstempel der ersuchten Behörde unzweifelhaft dargetan. Bereits ein dieses Rechtshilfeersuchen beinhaltete sämtliche Elemente einer rechtmäßig ergangenen Verfolgungshandlung. Dass die ersuchte Behörde später eine falsche Tat vorhielt, macht eine bereits erfolgte Verfolgungshandlung nicht ungeschehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020175.X02

Im RIS seit

20.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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