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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Dass bereits ein Rechtshilfeersuchen nach außen in Erscheinung getreten ist,ist durch die Eingangsstempel der ersuchten Behörde unzweifelhaft dargetan. Bereits ein dieses Rechtshilfeersuchen beinhaltete sämtliche Elemente einer rechtmäßig ergangenen Verfolgungshandlung. Dass die ersuchte Behörde später eine falsche Tat vorhielt, macht eine bereits erfolgte Verfolgungshandlung nicht ungeschehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020175.X02Im RIS seit
20.06.2001