RS Vwgh 2001/3/30 2000/02/0195

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Veröffentlicht am 30.03.2001
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §34 Abs1 Z3;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;
VStG §20;

Rechtssatz

Nur solche Beweggründe sind als achtenswert anzuerkennen, die auch einem rechtstreuen Menschen die Begehung einer strafbaren Handlung nahelegen (vgl. Leukauf-Steininger, Komm3, § 34 RN 8). Es ist aber keineswegs naheliegend, zur Verhinderung "viel künftigen Leides" die (mangelnde) Effizienz von Normen bzw. deren Kontrolle gerade durch deren Übertretung darzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020195.X03

Im RIS seit

20.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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