Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §64 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/02/0141Rechtssatz
Weder der Umstand, dass der Beschuldigte die Fahrt mit einem KFZ, ohne im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung der Gruppe "B" zu sein, auf Ersuchen des Zulassungsbesitzers unternommen hat, noch dass es sich um eine "kurze" Fahrt ohne konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gehandelt hat, stellt einen Milderungsgrund dar. Auch das "Wohlverhalten seit Begehung der Übertretung" ist nicht als mildernd werten (vgl. das E 26. Mai 1993, 92/03/0008).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinErschwerende und mildernde Umstände DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997020140.X03Im RIS seit
20.06.2001Zuletzt aktualisiert am
11.07.2016