RS Vwgh 2001/3/30 97/02/0219

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Veröffentlicht am 30.03.2001
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Index

L70713 Spielapparate Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

SpielautomatenG NÖ 1982 §8 Abs1 lita;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Da es sich bei der Übertretung nach § 8 Abs. 1 lit. a NÖ SpielautomatenG um ein Ungehorsamsdelikt handelt, kommt der Nichteintritt eines Schadens als Milderungsgrund nicht in Betracht (Hinweis: E 25. 2.1993, Zl. 92/18/0344).

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997020219.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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