RS Vwgh 2001/4/3 2000/08/0214

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Veröffentlicht am 03.04.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Im Beschluss eines verstärkten Senates vom 19. Jänner 1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977, hat der VwGH ausgesprochen, dass das Versehen einer Kanzleibediensteten für den Rechtsanwalt (und damit für die von ihm vertretene Partei) nur dann ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt, wenn der Rechtsanwalt der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber seiner Angestellten hinreichend nachgekommen ist, sowie überhaupt die Organisation des Kanzleibetriebes eines Rechtsanwaltes so einzurichten ist, dass ua auch die vollständige und fristgerechte Erfüllung von Mängelbehebungsaufträgen gesichert scheint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000080214.X02

Im RIS seit

28.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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