Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Im Beschluss eines verstärkten Senates vom 19. Jänner 1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977, hat der VwGH ausgesprochen, dass das Versehen einer Kanzleibediensteten für den Rechtsanwalt (und damit für die von ihm vertretene Partei) nur dann ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt, wenn der Rechtsanwalt der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber seiner Angestellten hinreichend nachgekommen ist, sowie überhaupt die Organisation des Kanzleibetriebes eines Rechtsanwaltes so einzurichten ist, dass ua auch die vollständige und fristgerechte Erfüllung von Mängelbehebungsaufträgen gesichert scheint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000080214.X02Im RIS seit
28.08.2001Zuletzt aktualisiert am
25.08.2015