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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Es ist zu prüfen, ob dem Leistungsbezieher der Umstand, dass er den Überbezug tatsächlich nicht erkannt habe, nach seinen diesbezüglichen Lebens- und Rechtsverhältnissen vorwerfbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000080016.X03Im RIS seit
18.10.2001