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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z1;Rechtssatz
Dass die Fremde bis 1999 (Entscheidungszeitpunkt: im Jahr 2000) ihr behindertes Kind betreut hat, steht einer Integration (auch in "beruflicher" Hinsicht; es kann nicht angenommen werden, dass sich das StbG 1985 ausschließlich am Typus des erwerbstätigen Fremden orientiert) nicht im Wege.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000010258.X02Im RIS seit
07.06.2001