RS Vwgh 2001/4/4 2001/01/0014

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Veröffentlicht am 04.04.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §55 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Kostenersatzpflicht im Säumnisbeschwerdeverfahren gemäß § 55 Abs. 3 VwGG betreffend den Fall, dass die verspätete Erlassung des Bescheides ihre Ursache in einer von der Partei bewirkten "umfangreichen Verfahrensführung" hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001010014.X01

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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