RS Vwgh 2001/4/4 94/09/0274

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Veröffentlicht am 04.04.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;
BDG 1979 §105 Z1;

Rechtssatz

Die bloße Zugehörigkeit zu einer bestimmten Behörde begründet keine Befangenheit.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1994090274.X03

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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