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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Zufolge dem E vom 3. 5. 2000, 99/01/0359, ist die Verfolgung seitens serbischer Behörden wegen Änderung der Verhältnisse im Kosovo seit dem 20. 6. 1999 als nachhaltig unwahrscheinlich anzusehen. Das schließt es freilich nicht aus, dass dem Bf aus anderen, auf die nunmehrige Ordnungsmacht (Verwaltung durch Organe der Vereinten Nationen; vgl. auch das E vom 7. 6. 2000, 2000/01/0162) bezogenen Gründen die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000010301.X01Im RIS seit
13.07.2001