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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §7 Abs1;Rechtssatz
Die im Grunde des § 1 Z. 5 der Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung anzuwendenden Verordnungen des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, BGBl. II Nr. 36/1997 und 131/1997, jeweils über die Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes für die Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft, sehen keine Rangfolge für die Erteilung der beschränkten Anzahl von Bewilligungen vor, insbesondere besteht keine bevorzugte Vergabe von Bewilligungen für Erntearbeiter oder für die Landwirtschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090107.X01Im RIS seit
13.06.2001