RS Vwgh 2001/4/4 98/09/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
KOVG 1957 §18 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/09/0162 E 21. Februar 1991 RS 4

Stammrechtssatz

Gegenstand der aus der formellen Rechtskraft folgenden materiellen Rechtskraft ist nur der im Bescheid enthaltene Abspruch über die verwaltungsrechtliche Angelegenheit, und zwar auf Grund der Sachlage, wie sie in dem von der Behörde angenommenen maßgebenden Sachverhalt zum Ausdruck kommt, und der Rechtslage, auf die sich die Behörde gestützt hat.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090041.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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