Index
L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
AVG §65;Rechtssatz
Ausführungen zur einer Auslegung des § 65 AVG, die nicht bloß auf vom Berufungswerber vorgebrachte neue Tatsachen und Beweismittel abstellt, sondern in dieser Bestimmung den Ausdruck des fundamentalen Grundsatzes des Parteiengehörs auch für das Berufungsverfahren erblickt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995090088.X03Im RIS seit
13.06.2001