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27/01 RechtsanwälteNorm
AVG §10 Abs1 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch Ladungsbescheide grundsätzlich dem Parteienvertreter zuzustellen, jedoch ist dies naturgemäß nur so lange möglich, als ein "Parteienvertreter" auch vorhanden ist. Für die Annahme einer der Partei zuzurechnenden rechtswirksamen Zustellung der Ladung zur Berufungsverhandlung kommt es daher entscheidend darauf an, ob die Zustellung in einem Fall der dauernden Verhinderung des Rechtsanwalts zulässigerweise dennoch an den (bisherigen) Vertreter der Partei bzw. dessen mittlerweiligen Stellvertreter ergangen war (Hinweis VwGH E 29. November 2000, Zl. 99/09/0112).
Schlagworte
Ende VertretungsbefugnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090156.X01Im RIS seit
20.06.2001Zuletzt aktualisiert am
13.03.2014