RS Vwgh 2001/4/4 94/09/0274

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Veröffentlicht am 04.04.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §55 Abs1;
BDG 1979 §105 Z1;
BDG 1979 §123 Abs1;
BDG 1979 §124 Abs1;
DVV 1981 §1 Abs1 Z22;
DVV 1981 §2 Z6 litc;
VwRallg;

Rechtssatz

Dass die an sich für den Beschuldigten zuständige Dienstbehörde (das war nach § 2 Z. 6 lit c in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Z. 22 DVV 1981 der Präsident des Oberlandesgerichtes) eine nachgeordnete Dienststelle (den Präsidenten eines Kreisgerichtes, zu dessen Sprengel das Bezirksgericht, an dem der Beschuldigte tätig war, gehört) mit der tatsächlichen Durchführung der im Auftrag der Disziplinarkommission anzustellenden Ermittlungen beauftragt, ist unbedenklich.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1994090274.X02

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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