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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Die Verhängung eines Waffenverbotes vermag die spezifische staatsbürgerschaftsrechtliche Prognoseentscheidung nicht vorwegzunehmen. Aus der Verhängung eines Waffenverbotes kann somit für sich allein nicht darauf geschlossen werden, dass die Verleihungsvoraussetzungen des § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 nicht erfüllt sind (ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999010369.X05Im RIS seit
02.07.2001