RS Vwgh 2001/4/4 2000/01/0135

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Veröffentlicht am 04.04.2001
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §11a Z4a;

Rechtssatz

Der Fremde lebt seit 1991 in Österreich, ist mit einer Österreicherin verheiratet und hat mit ihr ein mittlerweile zwei Jahre altes Kind. Vor dem Hintergrund dieser verhältnismäßig langen Aufenthaltsdauer und der - als minderschwer zu bewertenden -

Verwaltungsübertretungen (die Verstöße gegen die StVO und das KFG 1967 sind nicht von solchem Gewicht, dass aus ihnen geschlossen werden könnte, der Fremde biete keine Gewähr iSd § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985) trifft die Ansicht, dass die Verleihungsvoraussetzung gemäß § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 nicht vorliege, nicht zu (ausführliche Begründung im E).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000010135.X03

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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